Bildungsförderung

Bildung ist eine Investition in die eigene Zukunft! Aber was tun, wenn es finanziell grade etwas „eng“ ist ?


Vorstudium

Förderung für Schüler

Studi-Goodie (Bildungskredit)

Die Leipzig School Of Design hat gemeinsam mit der Sparkasse Leipzig eine Möglichkeit gefunden euer Vorstudium durch einen Bildungskredit zu finanzieren. Voraussetzung dafür:
Ihr wohnt in der Stadt Leipzig oder dem Landkreis Leipzig bzw. Nordsachsen. Ausführliche Informationen zum Bildungskredit und zur Finanzierung eurer Ausbildung an der Leipzig School Of Design erhaltet ihr bei Marlen Harnisch und ihrem Team in der Geschäftsstelle am Uni-Campus.

Förderung für Absolventen und Erwerbstätige

Weiterbildungsstipendium U25
Wer seine Berufsausbildung mit der Note gut oder besser abgeschlossen hat und sich weiter qualifizieren möchte, kann sich für ein Stipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben. Voraussetzung ist, dass man das maximal Alter von 25 Jahren nicht überschritten hat und einen der folgenden Punkte zusätzlich vorweisen kann: Durchschnittsnote von mindestens 1,9 oder 87 Punkten oder ein besonderes Ergebnis in einem Leistungswettbewerb oder begründeter Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule. Weiterführende Informationen dazu →

Weiterbildungsscheck Sachsen
Der Freistaat Sachsen und die EU fördern die Verbesserung von Beschäftigungschancen und unterstützen Arbeitnehmer und Beschäftigte bei ihrer Weiterbildung durch einen Weiterbildungsscheck. Das Verfahren zum Erhalt des Schecks ist einfach: Sie holen drei Angebote für Weiterbildungen ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein. Die Antragsteller gehen zunächst in Vorkasse. Nach Beendigung der Weiterbildung werden bis zu 80% der Gesamtkosten bezuschusst. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
→ http://www.bildungsmarkt-sachsen.de 
→ http://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/detailfp_esf_20928.jsp

Mikrokredit Leipzig
Der Mikrokredit der Stadt Leipzig bietet Gründern, Kreativen oder Kleinunternehmern eine Möglichkeit, unsere attraktiven Bildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
→ http://www.mikrokredit-leipzig.de/mikrokredit_leipzig.html

Stiftungskompass
Viele Stiftungen engagieren sich Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung von Einzelpersonen. Der Stiftungskompass informiert hierzu ausführlich.

Weiterbildung

Förderung für Erwerbstätige

500 € Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung & Forschung fördert die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen. Der sogenannte Prämiengutschein deckt die anfallenden Kosten für Fachkurse zur Hälfte bis maximal 500,- € pro Person. Voraussetzung ist, dass sie erwerbstätig sind und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 € nicht übersteigt. Bei Zusammenveranlagung liegt die Einkommensgrenze bei 51.200 €.
Weitere Informationen dazu finden sie unter: http://www.bildungspraemie.info 
Oder lassen Sie sich unter der kostenfreien Hotline: 0800-2623-000 beraten.

Mikrokredit Leipzig
Der Mikrokredit der Stadt Leipzig bietet Gründern, Kreativen oder Kleinunternehmern eine Möglichkeit, unsere attraktiven Bildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. 
→ http://www.mikrokredit-leipzig.de/mikrokredit_leipzig.html

Weiterbildungsstipendium U25
Wer seine Berufsausbildung mit der Note gut oder besser abgeschlossen hat und sich weiter qualifizieren möchte, kann sich für ein Stipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben. Voraussetzung ist, dass man das maximal Alter von 25 Jahren nicht überschritten hat und einen der folgenden Punkte zusätzlich vorweisen kann: Durchschnittsnote von mindestens 1,9 oder 87 Punkten oder ein besonderes Ergebnis in einem Leistungswettbewerb oder begründeter Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule. Weiterführende Informationen dazu →

Förderung für UNternehmer/ Unternehmen

Betriebliche Förderung Sächsischen Aufbaubank
Der Freistaat Sachsen fördert aus den Mitteln des Europäischen Strukturfonds die berufliche Weiterbildung in Kleinst-, Klein- und Mittelständigen Unternehmen. Im sogenannten Einzelbetrieblichen Förderverfahren werden die Mitarbeiter bei ihrer Weiterbildung bis zu 80% unterstützt. Weitere Informationen dazu →

 

Hinweis
Beruflich veranlasste Weiterbildungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise: Seminargebühren, Fachliteratur, Kopierkosten und Fahrtkosten.